Launch in 11 TagenVereinswerk startet am 15. April 2026

Rechtliches

Auftragsverarbeitungsvertrag

gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) · Stand: 1. April 2026

§ 1 Vertragsparteien

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV") wird geschlossen zwischen:

Auftraggeber (Verantwortlicher)

Der jeweilige Verein

Der Verein, der sich bei Vereinswerk registriert und dessen Daten verarbeitet werden. Die Kontaktdaten ergeben sich aus dem jeweiligen Vereinskonto.

Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter)

Marcel Weiler IT-Dienstleistungen

Regerstr. 4, 91452 Wilhermsdorf, Deutschland

datenschutz@vereinswerk.app

§ 2 Gegenstand und Dauer

Gegenstand des AVV ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der Nutzung der SaaS-Plattform Vereinswerk (verfügbar unter vereinswerk.app).

Die Laufzeit dieses AVV entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags über Vereinswerk. Mit Beendigung des Nutzungsvertrags endet auch dieser AVV, unbeschadet der Pflichten zur Datenlöschung gemäß § 8.

§ 3 Art und Zweck der Verarbeitung

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung der Vereinswerk-Plattform, insbesondere für folgende Funktionen:

  • Mitgliederverwaltung (Stammdaten, Beiträge, SEPA-Lastschriften)
  • Veranstaltungsmanagement und RSVP-Verwaltung
  • Community-Feed, Umfragen und Dokumente
  • Finanzbuchhaltung und Bankanbindung
  • E-Mail-Kommunikation im Auftrag des Vereins
  • Abrechnung und Zahlungsabwicklung des Vereins gegenüber seinen Mitgliedern

§ 4 Art der Daten und betroffene Personen

DatenkategorieBetroffene Personen
Name, Adresse, GeburtsdatumVereinsmitglieder, Administratoren
E-Mail-Adresse, TelefonnummerVereinsmitglieder, Administratoren
Bankverbindung (IBAN)Beitragszahlende Mitglieder
Zahlungsdaten und RechnungenBeitragszahlende Mitglieder
Hochgeladene Dokumente und FotosVereinsmitglieder (sofern enthalten)
Zugriffs- und NutzungsprotokolleAlle Nutzer der Plattform

§ 5 Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere zu Folgendem:

  • Daten werden ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers verarbeitet.
  • Alle mit der Datenverarbeitung befassten Personen wurden zur Vertraulichkeit verpflichtet.
  • Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO werden umgesetzt und aufrechterhalten.
  • Unterauftragnehmer werden nur gemäß § 7 dieses AVV eingesetzt.
  • Der Auftraggeber wird bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung, Berichtigung) unterstützt.
  • Datenschutzverletzungen werden unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden, gemeldet.
  • Nach Beendigung des Auftrags werden alle Daten gelöscht oder zurückgegeben (§ 8).
  • Dem Auftraggeber wird auf Anfrage die Einhaltung der Datenschutzpflichten nachgewiesen.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung gegenüber seinen Mitgliedern verantwortlich. Er stellt sicher, dass die Weitergabe der Daten an den Auftragnehmer auf einer gültigen Rechtsgrundlage (z.B. Vereinssatzung, berechtigtes Interesse, Einwilligung) beruht. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, sofern er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Datenverarbeitung feststellt.

§ 7 Unterauftragnehmer (Sub-Processor)

Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die allgemeine Genehmigung zur Beauftragung der nachfolgend genannten Unterauftragnehmer. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über geplante Änderungen, sodass Widerspruch eingelegt werden kann.

AnbieterZweckSitz
Hetzner Online GmbHServerhosting, Datenbank, Speicher und E-Mail-VersandDeutschland (EU)
GoCardless Ltd.Zahlungsabwicklung Vereinswerk-Abonnement (zwischen Verein und Vereinswerk)UK / EU
finAPI GmbHPSD2-Banking-Schnittstelle (Kontodaten und Zahlungsauslösung im Auftrag des Vereins)Deutschland (EU)

§ 8 Datenlöschung nach Vertragsende

Nach Beendigung des Nutzungsvertrags werden alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers innerhalb von 90 Tagen unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf schriftliche Anfrage kann der Auftraggeber vor Ablauf der Frist einen vollständigen Datenexport anfordern.

§ 9 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Der Auftragnehmer hat insbesondere folgende Maßnahmen implementiert:

Verschlüsselung

Alle Daten werden in Transit (TLS 1.2+) und at-rest (AES-256) verschlüsselt.

Zugriffskontrolle

Row-Level Security (RLS) in der Datenbank; Zugriff nur für berechtigte Mitarbeiter.

Datensicherung

Automatische tägliche Backups mit 30-tägiger Aufbewahrung.

Protokollierung

Vollständiges Audit-Log aller administrativen Aktionen.

Verfügbarkeit

Hosting auf redundanter Cloud-Infrastruktur mit 99,9% SLA.

Pseudonymisierung

Interne IDs statt Klarnamen in Logs und Protokollen.

§ 10 Ansprechpartner & Kontakt

Bei Fragen zu diesem AVV oder zur Datenverarbeitung wende dich an: datenschutz@vereinswerk.app

Hinweis zum Vertragsschluss: Dieser AVV wird durch Aktivierung der entsprechenden Checkbox bei der Registrierung bei Vereinswerk elektronisch abgeschlossen. Datum und Zeitstempel der Annahme werden im System protokolliert und können auf Anfrage nachgewiesen werden.